MONITORING - EXPERTENUNTERSUCHUNGEN - GUTACHTEN 

expura Hygiene + Sachverständigenbüro

Behördlich angeordnete Bekämpfungen


ANORDNUNG. Mit uns auf der sicheren Seite.

§ 17 IfSG (Infektionsschutzgesetz) fordert die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, wenn diese festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden. 

Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Verpflichtete (Eigentümer, Inhaber, Nutzungsberechtigter) geeignete Fachkräfte zur Bekämpfung beauftragt. Der Verpflichtete hat der Anordnung nachzukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde aber auch selbst geeignete Fachkräfte mit der Durchführung der Bekämpfung beauftragen. 

Gefahr der Übertragung gefährlicher Krankheiten. Abb. zeigt Eipaket von Blattella germanica kurz vor dem Ausschlüpfen.

Bei behördlich angeordneten Maßnahmen dürfen nur Präparate und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde in der jeweils gültigen Fassung/Liste Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 18 IfSG aufgeführt sind. 

Für die Bundesländer Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein gelten zudem spezifische Landesverordnungen zur Bekämpfung tierischer Schädlinge. 

In den spezifischen Landesverordnungen sind als wichtige Gesundheitsschädlinge aufgeführt: Wanderratten, Hausratten, Hausmäuse, Pharaoameisen, Taubenzecken und Fliegen in gehäuften Vorkommen. 

Unsere Bekämpfungsmaßnahmen werden in einem aussagekräftigen Bekämpfungsprotokoll für Sie dokumentiert. Somit erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht Kontroll- und Überwachungsbehörden. 

Vor jeder Bekämpfung erfolgt eine Vor-Ort-Besichtigung sowie ein Abstimmungsgespräch mit unseren Kunden über Verantwortlichkeiten und einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen. 

Eine Übersicht über die Qualifikationen unseren Fachpersonals erhalten Sie über die Seite Qualifikationen auf dieser Homepage.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie in die Lage einer möglichen Gesundheitsgefährdung gekommen sind und einer Behördenanordnung unterliegen. 

Gerne unterstützen wir Sie auch schon im Vorfeld durch eine fachlich kompetente Beratung am Telefon.

Wir arbeiten diskret und helfen Ihnen sicher und unkompliziert mit unserer Fachkompetenz weiter. 

expura Hygiene + Sachverständigenbüro
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